Individuelle Förderung

Unser Ziel
ist es, individuelle Patenschaften, für junge Menschen zu übernehmen und ihnen damit die Teilhabe an kostenpflichtigen organisierten Freizeitbetätigungen und die Nutzung kostenpflichtiger Therapien zu ermöglichen.

 

Unsere Zielgruppe
sind junge Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum 21. Lebensjahr), die

  • (vorrangig) in eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfe angebunden sind oder waren und
  • die an einem wiederkehrenden organisierten Freizeitangebot oder einem Therapieangebot teilnehmen möchten und
  • deren Eltern die finanziellen Aufwendungen dafür aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen nicht (allein) tragen können.

Ausgeschlossen sind 

  • anfallende Kosten für schulische und berufliche Bildung (z.B. Gebühren für Privatschulen, berufliche Ausbildungen),
  • die Übernahme von bestehenden Schulden bei Vereinen/Institutionen
  • Kosten für benötigte Ausstattung und Materialien (wie z.B. Fußballschuhe oder Musikinstrumente),
  • Parteimitgliedschaften und Mitgliedschaften in solchen Verbänden, die einer Partei angehören.

Bedingungen

  • Die gesetzlichen Vertretungen der betreffenden jungen Menschen (Antragstellende Personen) beziehen zur Bestreitung ihrer Lebenskosten staatlich finanzierte Hilfen (wie z.B. Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe,...) oder
  • die antragstellende Person liegt mit ihrem monatlichen Einkommen unter der Grenze von 2284€ (Stand 03.2024) 
  • Die Begleichung der anfallenden Kosten ist über das Bildungs- und Teilhabepaket nicht möglich.
  • Die Begleichung der anfallenden Kosten wird nicht von Krankenkasse, Sozialamt oder Jugendamt übernommen.

Die antragstellende Person Person legt bei einer Beantragung der individuellen Patenschaft entsprechende Nachweise und Ablehnungsbescheide vor. In Ausnahmefällen ist die Beantragung ohne entsprechende Bescheide möglich. In diesen Fällen verpflichtet sich die antragstellende Person dazu ein Beratungsgespräch zu Möglichkeiten der Kostenübernahme durch andere Institutionen mit Ansprechpartner/innen des Kids-Support Chemnitz e.V. wahrzunehmen. Der Verein kann dann bis zur Erschließung dieser Möglichkeiten die Förderung befristet übernehmen.

Die Teilnahme am jeweiligen Freizeit- oder Therapieangebot muss durch andere Person als die Mitglieder des Kids-Support Chemnitz e.V. sichergestellt werden.
Der betreffende junge Mensch muss regelmäßig am geförderten Angebot teilnehmen (Abwesenheit durch Krankheit und Urlaub ausgenommen). Kids-Support Chemnitz e.V. wird schriftlich berechtigt eine diesbezügliche Information beim entsprechenden Anbieter einzuholen.

 

Du möchtest unsere individuelle Förderung gern in Anspruch nehmen? Dann wende dich bitte telefonisch oder per E-Mail an, damit wir mit dir einen Termin vereinbaren können.

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